Samstag, 24. September 2011

Papst-Boykott im Bundestag: Religion ist Privatsache! - Politik | STERN.DE

Papst-Boykott im Bundestag: Religion ist Privatsache! - Politik | STERN.DE

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Lug und Trug beim Papstbesuch!
Ruft Ratzinger zum Rechtsbruch auf?

Während in Afrika alle fünf Sekunden
ein Kind verhungert, werden an die 100 Millionen Euro aus Steuermitteln
für den Besuch eines Mannes hinausgeworfen,
der über Jahrzehnte Verbrechen seines „Personals“ an
wehrlosen Kindern vertuscht hat. Sogar im Bundestag lässt man ihn
reden!

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Montag, 12. September 2011

Offener Brief an den Papst

Offener Brief an den Papst

Sehr geehrter Papst Benedikt,

der Widerstand gegen Ihren Besuch in Deutschland wird immer größer. Es kann sein, dass es zu einem politischen Eklat kommt. Noch ist es nicht zu spät, dies zu vermeiden. Wir empfehlen Ihnen deshalb, Ihre Reisepläne zu überdenken und dabei folgendes zu berücksichtigen:

Sonntag, 16. Januar 2011

Antwort aus dem Bundespräsidialamt

Antwort aus dem Bundespräsidialamt

Antwort aus dem Bundespräsidialamt


Das Bundespräsidialamt teilt mit:
Über Papstrede im Bundestag noch nicht endgültig entschieden.


Mit einem ausführlichen Schreiben vom 17.12.2010 an den Bundespräsidenten und den Bundestagspräsidenten hatte sich Rechtsanwalt Dr. Christian Sailer gegen eine Rede des Papstes vor dem Deutschen Bundestag gewandt: 70 % der Bewohner Deutschlands hätten mit der katholischen Kirche nichts zu tun; die Stellung des Papstes als Staatsoberhaupt sei äußerst fragwürdig; die Verfassung des Vatikanstaats sei die Verfassung einer Einmanndiktatur. (Vgl.i.E. www.kanzlei-sailer.de)

Nunmehr antwortete das Bundespräsidialamt: Der Papst sei als Staatsoberhaupt eingeladen, was „gängige Praxis innerhalb solcher Beziehungen“ sei. Darüber hinaus unternehme er eine „apostolische Reise“. Unbestreitbar habe die christliche Tradition Deutschland geprägt. Es sei „daher nur natürlich, das Oberhaupt der katholischen Kirche in Deutschland zu empfangen“. Sodann heißt es: „Zur Frage einer eventuellen Rede vor dem Deutschen Bundestag, die nach unserem Kenntnisstand noch nicht endgültig entschieden ist, möchten wir auf den ebenfalls durch Sie angeschriebenen Herrn Bundestagspräsidenten verweisen.“

Sailer hält dies für eine erfreuliche Mitteilung: „Im Gegensatz zur vorschnellen Freude mancher Politiker scheint die Staatsspitze darüber nachzudenken, ob es wirklich mit der weltanschaulichen Neutralität unseres Staatswesens vereinbar ist, den Papst vor dem Parlament sprechen zu lassen. Schließlich ist der Papst in erster Linie Religionsführer. Nach der Präambel der Vatikanverfassung dient seine Stellung als Staatsoberhaupt ausschließlich der Verbreitung der Kirchenlehre. Es handelt sich um nichts anderes als einen diplomatischen Trick. Wer den Papst als Staatsoberhaupt einlädt, lädt damit den Kirchenführer ein. Man mag ihn als solchen in Deutschland empfangen. Grundsatzreden vor dem Parlament stehen ihm jedoch nicht zu.“



Marktheidenfeld, 13. Januar 2011


Rechtsanwalt
Dr. Christian Sailer, Max-Braun-Str. 2, 97828 Marktheidenfeld-Altfeld
Max-Braun-Straße 2
97828 Marktheidenfeld-Altfeld
Telefon: 09391/504-200
Telefax: 09391/504-202
e-mail: info@kanzlei-sailer.de
http://www.kanzlei-sailer.de





Dienstag, 11. Januar 2011

CSU-Generalsekretär Dobrindt warnt...

CSU-Generalsekretär Dobrindt warnt...

CSU-Generalsekretär Dobrindt warnt...


... vor Werten des Grundgesetzes

Wie lange sollen wir noch unter der kirchlichen Leid-Kultur leiden?
In Deutschland ist es offenbar möglich, dass ein kirchlich geprägter Parteisekretär vor der Einhaltung des Grundgesetzes warnen darf, ohne dass ein Aufschrei quer durch alle demokratischen Parteien erfolgt.

Dobrindt warnt vor rechtlicher Gleichstellung der Glaubensgemeinschaften“. Diese Meldung verbreitet Yahoo Deutschland am 4.1.2011. CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt habe vor einer rechtlichen Gleichstellung aller Glaubensgemeinschaften in Deutschland gewarnt. „Deutschland ist ein christlich geprägtes Land, und wir tun gut daran, die besondere Stellung der christlichen Kirchen zu erhalten.“

Nun sieht aber unsere Verfassung neben der individuellen Freiheit und Gleichheit aller Bürger auch die Religionsfreiheit und die Trennung von Staat und Kirche vor. Wie kommt ein Generalsekretär einer demokratischen Partei zu einer solchen Forderung, die den Werten der Verfassung widerspricht?

Dobrindt reagierte auf ein Interview von FDP-Generalsekretär Christian Lindner in der „Zeit“-Beilage „Christ Welt“. Lindner hatte in diesem Interview gesagt, dass „eine nüchterne Debatte über das Staatskirchenrecht kein antiklerikaler Akt“ sei. Nach mehr als 200 Jahren dürften Regelungen und Zahlungen hinterfragt werden. „Es muss zudem besprochen werden, welche Privilegien auch andere Religionsgemeinschaften irgendwann beanspruchen dürfen.“ Erst der weltanschaulich neutrale Staat könne das Miteinander in einer multireligiösen Gesellschaft befrieden, „indem er mit allen Religionsgemeinschaften kooperiert, die seine Regeln akzeptieren“, sagte Lindner. Dabei müssten die verschiedenen Glaubensgemeinschaften in Deutschland rechtlich gleichgestellt werden. Er erwähnte dabei auch die Möglichkeit, dass der Staat eines Tages nicht nur für die Großkirchen, sondern auch für die Muslime Kirchensteuer einziehen könnte.

Dies wiederum hält der CSU-Generalsekretär Dobrindt für „eine abwegige Vorstellung“: „Was die großen christlichen Kirchen vor anderen Religionsgemeinschaften auszeichnet, ist ihr starkes positives Engagement für unser Gemeinwesen und unsere Gesellschaft, vom sozialen Bereich bis zur Wertorientierung“, so Dobrindt. „Das sollten wir nicht durch eine falsch verstandene Gleichmacherei in Frage stellen.“

Diese Reaktion wirft ein bezeichnendes Licht auf die Situation der Religionsfreiheit in Deutschland. Christian Lindner hat nichts anderes ausgesprochen, als was das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland schon immer fordert: Einen weltanschaulich neutralen Staat, in dem alle Glaubensgemeinschaften rechtlich gleichgestellt werden, wie dies in anderen westlichen parlamentarischen Demokratien eine Selbstverständlichkeit ist.

In Deutschland ist es aber, wie gesagt, offenbar möglich, dass ein kirchlich geprägter Parteisekretär vor der Einhaltung des Grundgesetzes warnen darf, ohne dass ein Aufschrei quer durch alle demokratischen Parteien erfolgt. Das lässt für das Grund - und Menschenrecht der Religionsfreiheit in Deutschland das Schlimmste befürchten. In der Tat hat man sich in Deutschland offenbar schon so daran gewöhnt, dass die beiden Amtskirchen mithilfe der Funktionäre, die sie in allen Schlüsselpositionen des Staates untergebracht haben, die verfassungsmäßigen Grundwerte in Bezug auf Gleichheit und Religionsfreiheit weitgehend außer Kraft gesetzt haben. Dabei ist der Umstand, dass der Staat zum Handlanger der Amtskirchen verkommt, wenn es für diese zwangsweise die Mitgliedsbeiträge der durch Zwangstaufe rekrutierten Mitglieder eintreibt, noch das kleinste Übel. Und es ist kaum anzunehmen, dass eine andere, nicht auf materiellen Interessen gegründete Glaubensgemeinschaft, daran interessiert ist, diesem Beispiel zu folgen.

Das eigentlich Bedenkliche an der Ungleichbehandlung religiöser Bekenntnisse ist, dass die römisch-katholische und die lutherische Amtskirche sich in vielen Bereichen außerhalb des demokratischen Rechtsstaates bewegen. Genannt sei hier nur beispielhaft die Außerkraftsetzung von Grundrechten kirchlicher Arbeitnehmer. Beide Kirchen nehmen für sich über 37 Privilegien in Anspruch, die sie in vielen rechtlichen und gesellschaftlichen Bereichen außerhalb der für jeden Staatsbürger sonst verbindlichen Rechtsordnung stellen. Deutlichstes Zeichen dieser rechtlichen Ungleichbehandlung, die gleichzeitig zu einer schweren Benachteiligung aller übrigen Bürger führt, sind die finanziellen Nachteile, die der demokratische Staat und damit jeder Staatsbürger dadurch erleidet, dass die beiden Amtskirchen jedes Jahr finanzielle Vorteile des Staates in Höhe von 15 Milliarden Euro in Anspruch nehmen.

Wenn Dobrindt von einem "positiven Engagement“ der Kirchen „für unser Gemeinwesen und unsere Gesellschaft, vom "sozialen Bereich bis zur Wertorientierung“ spricht, so versucht er, uns einen uralten kirchlichen Bären aufzubinden. Das genaue Gegenteil ist der Fall: Die Kirchen saugen den Staat trotz dessen leerer Kassen ständig weiter aus. Und was sie als „Beitrag zum Gemeinwohl“ auf ihre Fahnen schreiben, das lassen sie sich auf Heller und Pfennig vom Staat und den jeweiligen Nutzern wieder ersetzen: Ihre Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser und Altenheime finanzieren die großen Kirchenkonzerne nur zu einem Bruchteil selbst!

Es ist heute völlig unbestritten, dass die Amtskirchen von den Milliarden, die sie dem Gemeinwesen entziehen, höchstens 10 % in Form von Leistungen wieder zurückgeben – ein dankbar schlechtes Geschäft für das Gemeinwesen und unsere Gesellschaft, das den Amtskirchen bisher ein geschätztes Vermögen von rund 500 Milliarden Euro eingebracht hat. Und was die Werteorientierung der großen Amtskirchen betrifft, muss man sich nicht erst mit den Verbrechen der Vergangenheit dieser Organisationen beschäftigen, um zu erkennen, dass serienweise Vergewaltigungen von Kindern (nicht nur durch Beschäftigte der römisch-katholischen Kirche: der Leiter der Odenwaldschule war lutherischer Kirchenfunktionär), deren Vertuschung und die Verweigerung der Wiedergutmachung für die Opfer eine „Werteorientierung“ darstellen, die unserem Grundgesetz diametral entgegenlaufen.

Das von amtskirchlichen Politikern gerne verwendete Wort von der „christlichen Leitkultur“ – gemeint ist die kirchliche Leitkultur – ist für den demokratischen Rechtsstaat längst zu einer Leid-Kultur geworden. Dieses Gerede ist ebenso irreführend wie die längst entlarvte kostspielige "Soziallüge“ von den angeblich sozialen Wohltaten der Kirchenkonzerne. Folgerichtig hat FDP-Generalsekretär Christian Lindner dafür geworben, dass für eine Leitkultur das Grundgesetz selbst als Wertordnung dienen solle. Dies ist eine Forderung, die jeder verfassungstreue Politiker einschränkungslos unterstützen müsste. Demgegenüber ist der Ruf nach einer "christlichen" Prägung oder nach einer "christlichen" Leitkultur aus dem Mund von Kirchenpolitikern als schwerwiegende Bedrohung der Verfassung anzusehen. Denn diese meinen mit „christlich“ nicht die Friedenslehre des Jesus von Nazareth, sondern die Kirchenlehre und Tradition der römisch-katholischen Kirche und ihrer lutherischen Abspaltung, die beide eine grausame Blutspur der Intoleranz und Gewalt in der abendländischen Geschichte hinterlassen haben, bis hinein in die Gegenwart mit ihrer beispiellosen Verkommenheit der Schwerverbrechen an wehrlosen Kindern.

Samstag, 8. Januar 2011

Staatsbesuch des Papstes

Brief an Bundespräsident Christian Wulff


 
Rechtsanwalt
Dr. Christian Sailer, Max-Braun-Str. 2, 97828 Marktheidenfeld-Altfeld
Max-Braun-Straße 2
97828 Marktheidenfeld-Altfeld
Telefon: 09391/504-200
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e-mail: info@kanzlei-sailer.de
http://www.kanzlei-sailer.de

Herrn Bundespräsidenten
Christian Wulff
Bundespräsidialamt
Spreeweg 1
11010 Berlin

17.12.2010


Staatsbesuch des Papstes



Sehr geehrter Herr Bundespräsident,


erlauben Sie mir, dass ich mich als Staatsbürger, Jurist und freier Christ mit einigen Fragen und einer Bitte an Sie wende.
Als Staatsoberhaupt stehen Sie über allen politischen Parteien, Konfessionen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessengruppen. Vom Träger des höchsten Staatsamtes erwartet das Staatsvolk in besonderem Maße Neutralität und ausgleichendes Wirken im Widerstreit der vielfältigen öffentlichen und privaten Belange, nicht zuletzt in Bezug auf die unterschiedlichen religiösen Gruppierungen unseres Landes. Ihre Rede zum Tag der deutschen Einheit, in
der Sie den Islam als Teil Deutschlands bezeichnet haben, wurde deshalb von vielen freiheitlich denkenden Bürgern als politisch hilfreicher Fingerzeig empfunden, der eine aus dem Ruder laufende Diskussion zur rechten Zeit entschärfte.
Angesichts dieser Rede, die Modernität und Liberalität ausstrahlte, verwundert es umso mehr, dass Sie im Verhältnis zur katholischen Kirche Wege beschreiten, die vielleicht Mitte des vorigen Jahrhunderts, zu Zeiten der „Volkskirche“, noch gangbar erschienen, heute aber viele Bürger vor den Kopf stoßen. Ich meine die Einladung des Papstes zu einem Staatsbesuch, verbunden mit der
Möglichkeit, im Deutschen Bundestag eine Grundsatzrede zu halten.

Vor allem Letzteres ist schwer nachvollziehbar, wenn man bedenkt, dass 70 % der Bewohner unseres Landes mit der katholischen Kirche nichts zu tun haben. Im Übrigen wird die Ehre, vor der deutschen Volksvertretung sprechen zu dürfen, auch Staatsoberhäuptern nur höchst selten zuteil.
Hinzu kommt – und das gilt nicht nur für den Auftritt vor dem Bundestag, sondern für den gesamten Staatsbesuch -, dass die Stellung des Papstes als Staatsoberhaupt äußerst fragwürdig ist. Ursprünglich ging der Staat des Papstes aus der so genannten konstantinischen Schenkung hervor, die sich im 15. Jahrhundert als Fälschung entpuppte, was die Kirche später auch selbst zugab.
Im 19. Jahrhundert wurde diesem Staatsgebilde zunächst durch Napoleon ein vorläufiges und später durch den italienischen König Emanuel I. ein definitives Ende bereitet. Wenn es heute wieder einen Vatikanstaat gibt, so ist dies auf eine der übelsten Gestalten des vorigen Jahrhunderts zurückzuführen, nämlich den faschistischen Diktator Benito Mussolini, der in den Lateranverträgen mit Pius XI. dem Vatikan erneut Staatscharakter zusprach, obwohl sich das Staatsgebiet auf die Gärten um den Petersdom und das Staatsvolk auf einige Hundert Prälaten beschränkt. Die Verfassung dieses Staates spiegelt bis heute ihren faschistischen Ursprung wieder. Art.1 des von Papst Johannes Paul im Jahr 2000 neu erlassenen „Grundgesetzes“ lautet: „Der Papst besitzt als Oberhaupt des Vatikanstaates die Fülle der gesetzgebenden, ausführenden und richterlichen Gewalt.“ Und in der Präambel dieses Grundgesetzes heißt es, dass der Staat des Vatikans den Zweck hat, dem Papst im Äußeren Unabhängigkeit für seine Weltmission zu verschaffen. Der Vatikanstaat ist also erklärtermaßen nichts anderes als ein Vehikel des Kirchenoberhaupts; und wer den Papst als Staatsoberhaupt einlädt, lädt damit den Kirchenführer ein, sodass dessen Glaubenslehre kein Kircheninternum mehr bleibt, sondern zum Politikum wird. Das gilt umso mehr, als die Beweggründe für die Staatseinladung der Vorstellung entspringen, dass Christentum und Kirche identisch seien, eine Auffassung, die viele Bürger keineswegs teilen. Wenn der Papst als Staatsoberhaupt, das sich zugleich als „Stellvertreter Christi“ bezeichnet, in Deutschland einfliegt, wird die Frage, inwiefern er Christus vertritt, zur politischen Frage.

Was Jesus Christus lehrte, ergibt sich aus dem Evangelium, auf das sich auch die Kirche beruft. Dass Kreuzzüge, Hexenverbrennungen und die blutige Missionierung der Ureinwohner Südamerikas nichts mit der Lehre Jesu zu tun hatten, wird auch Benedikt XVI. nicht leugnen. Er wird vielleicht sagen, das liege lange zurück. Nicht so lange zurück liegt die Kriegstreiberei des Vatikans im Jahr 1914, als der vatikanische Gesandte in Wien die damalige österreichische Regierung zu „scharfem Vorgehen“ gegen Serbien aufforderte und damit den 1. Weltkrieg mit heraufbeschwor. Nicht lange zurück liegt auch die kirchliche Unterstützung Mussolinis beim Überfall auf Abessinien im Jahr 1935 oder die Unterstützung der Franco-Diktatur durch Pius XII., der dem Kriegsverbrecher in Madrid mit den Worten gratulierte: „Indem wir unser Herz zu Gott erheben, freuen wir uns mit ew. Exzellenz über den von der katholischen Kirche so ersehnten Sieg“ – ein Sieg, der rund Hunderttausend Republikanern hauptsächlich in Gefängnissen und bei Erschießungen das Leben kostete. Erinnert sei auch an die moralische Unterstützung des Russland-Feldzugs Hitlers durch katholische Würdenträger bis hin zu Pius XII. Kardinal Graf von Galen feuerte im Jahr 1942 in einem Hirtenbrief die deutschen Soldaten zu einem Kreuzzug gegen den Bolschewismus an. Nicht zu vergessen ist auch der Völkermord an Hunderttausenden orthodoxer Serben, der von 1941 bis 1943 unter maßgeblicher Beteiligung katholischer Kleriker in Kroatien stattfand, angeführt von dem katholischen Ustascha-Führer Pavelic, der mehrmals von Pius XII. empfangen und jeweils mit den besten Wünschen „für die weitere Arbeit“ entlassen wurde. Und der unmittelbare Vorgänger des jetzigen Papstes hielt es in den 90-iger Jahren für nötig, sowohl beim ersten Golf-Krieg als auch im Bosnienkrieg vom „gerechten Krieg“ zu sprechen und zu betonen: „Wir sind keine Pazifisten.“ Auch der jetzige Papst distanzierte sich schon einmal vom so genannten Fundamentalpazifismus. Man mag dies unter dem Gesichtspunkt des Völkerrechts für richtig halten, nur mit Jesus von Nazareth hat es eben nichts zu tun, der Gewalt unter keinen Umständen für gerechtfertigt hielt. Dann kann man aber dem Papst auch keine Vorzugsbehandlung als Stellvertreter Christi einräumen, denn die Papstkirche steht in eklatantem Gegensatz zur Lehre Jesu, was sich eindeutig auch aus der Kirchenbibel ergibt.

Ein Blick in die als Gründungsurkunde des Christentums geltenden Evangelien zeigt, dass auch das riesige Dogmengebäude der Kirche mit Jesus von Nazareth nichts zu tun hat. Es ist nicht einmal durch Theologenweisheit entstanden, sondern im 4., 5. und 6. Jahrhundert durch das Diktat römischer Kaiser. Sie waren es, die in der römischen Staatskirche Religionsstreitigkeiten durch Machtsprüche erledigten und z.B. dekretierten, dass Christus „wesenseins mit Gott“ sei (Kaiser Konstantin, Nizzäa, 325), dass es eine Dreieinigkeit von Gott Vater, Gott Sohn und Heiligem Geist gebe und eine allein-seligmachende Kirche (Kaiser Theodosius I., Konstantinopel, 381) und vor allem, dass jeder verflucht sei, der daran glaube, dass am Ende aller Zeiten alle Seelen und Menschen zu Gott zurückkehren (Kaiser Justinian, Konstantinopel, 553).
Mit solchen und ähnlichen Bannflüchen traktiert die katholische Kirche ihre Mitglieder bis zum heutigen Tag. Einer davon lautet: „Wer nicht die ganze kirchliche Überlieferung annimmt, die geschriebene wie die ungeschriebene, der sei verflucht.“ (Neuner-Roos, Der Glaube der Kirche in den Urkunden der Lehrverkündigung, Nr.85). „Verflucht“ heißt im Kontext kirchlicher Glaubenssätze: verdammt in alle Ewigkeit. Verflucht wird auch jeder, der „nicht alle Bücher
der Heiligen Schrift“, wie sie von der Kirche kanonisiert wurden, also das Neue und Alte Testament, „anerkennt“, oder „wer leugnet“, dass diese Schriften unmittelbar „von Gott eingegeben sind“ (Neuner-Roos, a.a.O., Nr.98). Dabei sind diese Schriften zum Teil geradezu gemeingefährlich. Im Alten Testament steht z.B.: „Wenn jemand die Ehe bricht mit der Frau seines Nächsten, so sollen beide des Todes sterben, Ehebrecher und Ehebrecherin.“ (3.Mose, 20,10) Auch Homosexuellen droht nach der alttestamentlichen Scharia die Steinigung. Verdammt wird nach der kirchlichen Lehre auch jeder, der aus der Kirche austritt, ohne Rücksicht darauf, dass er als Säugling zwangsweise hineingetauft wurde. Ewig verdammt ist auch jeder, der sich nicht der Unfehlbarkeit des Papstes und den von ihm verkündeten Glaubenssätzen unterwirft. Man kann sagen, es handelt sich um eine ausgesprochen gefährliche Ideologie, die bei vielen Kirchenmitgliedern auch ihre psychische Wirkung zeigt, nicht nur in Form von Unfreiheit, sondern
auch in Form ekklesiogener Neurosen – ein inzwischen medizinisch anerkanntes Krankheitsbild.

Eine Organisation, die ihre Mitglieder zwangsweise erwirbt und zwangsweise mit der Androhung ewiger Höllenstrafen bei der Stange hält, verstößt gegen die Menschenwürde. Wenn der Papst als Staatsoberhaupt auftritt, ist seine staatliche und religiöse Diktatur nicht mehr bloß eine „Sache der Katholiken“, sondern eine Frage der politischen Akzeptanz, wie es bei anderen Staatsgästen mit  diktatorischem Hintergrund auch der Fall wäre. Aus dem religiösen Ärgernis seiner totalitären Dogmen wird eine politische Provokation. Dass die Inhalte seines Glaubens für Außenstehende tabu sein sollten, kann er für sich nicht mehr in Anspruch nehmen, denn der Papst macht mit seiner Religion und seiner Behauptung, er sei der „Stellvertreter Christi“, Politik. Dann wird man ihm seine eigene Bibel entgegenhalten und ihm sagen dürfen bzw. müssen, dass Christus keinen Stellvertreter vorgesehen hat und dass die Kirche mit ihrer blutigen Geschichte und ihrem bis heute andauernden Zwangsystem der freiheitlichen Lehre Christi seit 1500 Jahren ins Gesicht schlägt.
Bedenkt man dies, erweist sich der angebliche „Stellvertreter Christi“ eher als der Stellvertreter einer Gegenorganisation. Würden Sie den Papst auch unter dieser Prämisse einladen, nur weil er ein Staatsoberhaupt ist? Vermutlich nicht. Also erfolgt die Einladung aus bestimmten Glaubensgründen, was für einen Staatsbesuch keine legitime Motivation ist.
Die meisten Menschen nehmen die Gleichsetzung von Kirche und Christentum einfach hin, weil sie weder über die blutige Geschichte der Kirche noch über ihre totalitäre Lehre informiert sind, die bis heute gilt. Sie, sehr geehrter Herr Bundespräsident, und auch der Herr Bundestagspräsident dürften entsprechende Kenntnisse haben. Deshalb darf ich Sie fragen, wie Sie es verantworten
wollen, dem Papst die Möglichkeit zu geben, im Deutschen Bundestag für sein Kirchenregime Reklame zu machen; für ein Regime, das in Deutschland und weltweit Tausende von Kinderschändern in seinen Reihen hat und deren Verbrechen systematisch vertuscht hat, auch unter maßgeblicher Beteiligung des jetzigen Papstes; für ein Regime, das durch so genannte Sektenbeauftragte religiöse Minderheiten in Deutschland ausgrenzt und diskriminiert, was die amerikanische Außenministerin in ihrem jüngst vorgelegten Jahresbericht über Religionsfreiheit ausdrücklich rügte; und für ein Regime, das 3000 professionelle „Teufelsaustreiber“ (Exorzisten) unterhält und damit das Mittelalter ins 21. Jahrhundert transportiert?

Der überwiegende Teil der Bevölkerung wird für diesen Staatsbesuch kein Verständnis haben, auch wegen des irrwitzigen Sicherheitsaufwandes und den enormen Kosten von zig Millionen Euro. Da der Papst nur scheinbar als Staatsoberhaupt, in Wirklichkeit aber als Kirchenoberhaupt kommt, verletzt sein Auftritt im Deutschen Bundestag die weltanschaulich-religiöse Neutralitätspflicht des Staates, es sei denn, man will in Zukunft auch die Vertreter anderer Religionen und Weltanschauungen im Bundestag reden lassen. Die Bürger dieses Landes und ihre Volksvertretung haben es nicht nötig, sich über Ethik und Moral von einem Kirchenführer belehren zu lassen, der einer Organisation vorsteht, die die größte Blutspur in der Weltgeschichte hinterließ, die sich im 19. Jahrhundert vehement gegen die Anerkennung von Menschenrechten wehrte, die über 1500 Jahre Antisemitismus schürte und noch bis zum 2. vatikanischen Konzil das Grundrecht auf Religionsfreiheit ablehnte und ihren Mitgliedern bis heute verweigert – durch Androhung schlimmster Strafen im Falle des Austritts. Solange der Papst sein totalitäres Kirchenregime, angefangen von der Verfassung des Vatikanstaats bis hin zu den Drohungen des kirchlichen Katechismus, nicht ändert, mag man ihn, wenn man will, als gestrengen Religionsführer tolerieren, als Staatsoberhaupt sollte man ihn in einem freiheitlichen Gemeinwesen, das sich von mittelalterlicher Glaubensknechtschaft gelöst hat, nicht empfangen.
Wenn er nicht von sich aus bereit ist, seinen Staatsbesuch in eine Pastoralreise umzuwandeln, möchte ich Sie, sehr geehrter Herr Bundespräsident, bitten, jedenfalls dafür Sorge zu tragen, dass der Papst nicht im Deutschen Bundestag auftritt. Ich bin überzeugt, dass diese Bitte im Sinne vieler Bürger ist und vor allem im Sinne unserer Verfassung: In Deutschland gibt es, wie das Grundgesetz ausdrücklich feststellt, keine Staatskirche und deshalb hat der Vertreter eines Kirchenstaats im Parlament unseres Landes nichts zu suchen.

Da es sich um eine öffentliche Angelegenheit ersten Ranges handelt, bitte ich
Sie um Verständnis, wenn ich diesen Brief als offenen Brief schreibe. Ihrer geschätzten Antwort sehen ich und viele ähnlich denkende Mitbürger mit großem Interesse entgegen. Einen Abdruck dieses Briefes erlaube ich mir, dem Herrn Bundestagspräsidenten und den Fraktionsvorsitzenden des Deutschen Bundestages zu übersenden.

Mit freundlichen Grüßen
und staatsbürgerlicher Hochschätzung

gez.: Christian Sailer